Checkliste Ämter nach der Geburt

Es gibt viel zu tun!
Endlich ist es soweit: Ihre Baby ist da. Jetzt geht es an den Papierkram. Einige Behördengänge müssen Sie nun erledigen. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir eine Ämter-Checkliste für Sie erstellt. Arbeiten Sie einfach Schritt für Schritt diese Liste ab und Sie erledigen den Papierkram im Handumdrehen.
In unserer Checkliste für Ämter nach der Geburt, erfahren Sie welche Behördengänge notwendig sind, wo Sie diese erledigen können, wann Sie die erledigen sollten und was Sie dafür brauchen.
- Finanzamt, Krankenkasse Einwohnermeldeamt und Standesamt
- Gelder beantragen
- Elterngeld beantragen
- Kindergeld beantragen
- Mutterschaftsgeld beantragen
- Betreuungsgeld beantragen (nur in Bayern)
- Elternzeit, Vaterschaft anerkennen, gemeinsames Sorgerecht, Kinderreisepass
Finanzamt, Krankenkasse Einwohnermeldeamt und Standesamt
Im ersten Teil unserer Ämter Checkliste nach der Geburt finden Sie Informationen zur Anmeldung beim Standesamt, Einwohnermeldeamt, der Krankenkasse und beim Finanzamt.
Ihr Kind anmelden
Sobald Ihr Kind da ist, muss es registriert werden. Sie melden Ihr Kind beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern an. Beim Standesamt des Geburtsortes wird die Geburtsurkunde beantragt.
In einigen Kliniken besteht die Möglichkeit, das Kind direkt vor Ort anzumelden.
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt sollte in den ersten 3 Tagen nach der Geburt erfolgen. Die Meldung beim Standesamt sollte in der ersten Woche nach der Geburt erledigt werden.
Die meisten Standesämter leiten die Daten an die Heimatgemeinde weiter, so dass keine Meldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen muss.
Was Sie dazu benötigen
Einwohnermeldeamt
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Pass
- Ggf. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
Standesamt
Verheiratet:- Personalausweise der Mutter und des Vaters
- Geburtsbescheinigung des Krankenhauses
- Geburtsurkunden der Eltern
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift
- Personalausweis
- Geburtsurkunde der Mutter
- Ggf. Vaterschaftsanerkennung
Anmeldung bei der Krankenkasse
Das Kind muss baldmöglichst bei der Krankenkasse der Mutter oder des Vaters angemeldet werden. Die Krankenkasse muss telefonisch über die Geburt informiert werden. Sie erhalten dann ein Formular, welches ausgefüllt an die Krankenkasse zurückgeschickt werden muss.
Nach wenigen Wochen erhalten Sie eine Versichertenkarte für Ihr Kind.
Was Sie dazu benötigen
- Geburtsurkunde des Kindes
Meldung ans Finanzamt
Die Meldung ans Finanzamt erfolgt automatisch. Um den Kinderfreibetrag zu beantragen, benötigen Sie das Formular: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Nach der Beantragung des Kinderfreibetrages führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch. In den meisten Fällen ist es günstiger, sich das Kindergeld auszahlen zu lassen.
Was Sie dazu benötigen
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Gelder beantragen
Im zweiten Teil unserer Ämter Checkliste nach der Geburt finden Sie Informationen welche Gelder Sie beantragen müssen.
Elterngeld beantragen
Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldkasse ( Liste der Elterngeldstellen ) beantragt. Elterngeld kann nur rückwirkend für drei Monate gezahlt werden, daher sollte das Elterngeld innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt beantragt werden.
Was Sie dazu benötigen
- Unterschriebener Antrag auf Elterngeld
- Geburtsurkunde des Kindes
- Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Gehaltsabrechnung bzw. Einkommenssteuererklärung. Evtl. letzte BWA bei Selbständigen
Kindergeld beantragen
Das Kindergeld sollte innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt, spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes bei der zuständigen Familienkasse der Arbeitsagentur beantragt werden.
Was Sie dazu benötigen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes
Mutterschaftsgeld beantragen
Das Mutterschaftsgeld muss spätestens 7 Wochen vor der Geburt bei der Krankenversicherung beantragt werden.
Was Sie dazu benötigen
- Bescheinigung vom Frauenarzt über die Schwangerschaft und den Geburtstermin
- Formular von der Krankenversicherung (auch mit formlosen Brief möglich)
- Geburtsurkunde des Kindes nach der Geburt
Betreuungsgeld beantragen (nur in Bayern)
Betreuungsgeld wird in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen vom 15. Lebensmonat bis zum Ende des 36. Lebensmonat bezahlt. Der Antrag auf Betreuungsgeld wird den Eltern, die Elterngeld bezogen haben, ca. 6 Wochen vor Beginn des Anspruches automatisch zugesandt.
Was Sie dazu benötigen
- Antrag auf Betreuungsgeld
Elternzeit, Vaterschaft anerkennen, gemeinsames Sorgerecht, Kinderreisepass
Im dritten Teil unserer Ämter Checkliste nach der Geburt finden Sie Informationen zur Beantragung des Elterngeldes, des gemeinsamen Sorgerechts, des Kinderreisepasses und zur Anerkennung der Vaterschaft.
Elternzeit beantragen
Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit (also in den ersten sieben Wochen nach der Geburt) dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
Was Sie dazu benötigen
- Formloser, schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber. Der Antrag muss die Dauer der Elternzeit beinhalten
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes. Die Elternzeit beginnt am xx.xx.xxxx.
Nach zwei Jahren Elternzeit möchte ich wieder ins Berufsleben zurückkehren und vorerst in Teilzeit arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Vaterschaft anerkennen / gemeinsames Sorgerecht beantragen bei nicht verheirateten Eltern
Beides kann vor oder nach der Geburt erledigt werden. Zuständige Behörden sind das Jugendamt, das Familiengericht, das Standesamt, das Amtsgericht oder der Notar.
Was Sie dazu benötigen
- Personalausweis beider Eltern
- Geburtsurkunden bzw. Abstammungsurkunden beider Elternteile
- Mutterpass (vor der Geburt)
- Geburtsurkunde des Kindes (nach der Geburt)
- Zustimmung der Mutter, wenn diese nicht anwesend ist
Kinderreisepass beantragen
Der Kinderreisepass kann ab der Geburt beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Was Sie dazu benötigen
- Lichtbild des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes
- Zustimmung beider Elternteile (ist nur ein Elternteil anwesend, die Vollmacht des fehlenden Elternteiles
Alle Informationen Stand: Februar 2017